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   AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16 WEG   

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AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16 WEG (https://dejure.org/2017,13331)
AG München, Entscheidung vom 31.01.2017 - 481 H 21666/16 WEG (https://dejure.org/2017,13331)
AG München, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 481 H 21666/16 WEG (https://dejure.org/2017,13331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Selbständiges Beweisverfahren bei unterbliebener Vorbefassung der Eigentümerversammlung

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Wasserschadensfeststellung Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer nicht vorbefasst: Selbständiges Beweisverfahren unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Selbständiges Beweisverfahren bei unterbliebener Vorbefassung der Eigentümerversammlung

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 341
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 25.07.2016 - 1 T 10029/16

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    In einem weiteren Beschluss des Landgerichts München I vom 25.07.2016 (1 T 10029/16 WEG, BeckRS 2016, 14244) wird ferner ausgeführt:.

    Vor diesem Hintergrund folgt das Gericht auch der im weiteren Beschluss des LG München vom 25.07.2016 - 1 T 10029/16 dargelegten Auffassung, ein selbständiges Beweisverfahren führe nicht zu einer die Entscheidungsautonomie der Eigentümer übergehenden gerichtlichen Entscheidung (BeckRS 2016, 14244), nicht.

    Unabhängig davon ist im vorliegenden Fall selbst dann, wenn man der Auffassung des Landgerichts München I aus den Beschlüssen vom 18.07.2016 (1 T 7429/16 WEG, ZMR 2016, 908) und 25.07.2016 (1 T 10029/16 WEG, BeckRS 2016, 14244) folgen würde, kein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO für die von der Antragstellerin begehrten Feststellungen im Verhältnis zu den Antragsgegnern, den übrigen Wohnungseigentümern, ersichtlich.

  • LG München I, 18.07.2016 - 1 T 7429/16

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bei Mängeln am

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Im Beschluss vom 18.07.2016 (1 T 7429/16 WEG, ZMR 2016, 908) hob das Landgericht München I die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 21.04.2016 (482 H 738/16, ZWE 2016, 470), auf und führte zur Begründung unter anderem aus:.

    Schon deshalb folgt das Gericht vorliegend nicht der Auffassung, die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens sei keine Maßnahme der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums (LG München I, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 T 7429/16 WEG, ZMR 2016, 908).

    Unabhängig davon ist im vorliegenden Fall selbst dann, wenn man der Auffassung des Landgerichts München I aus den Beschlüssen vom 18.07.2016 (1 T 7429/16 WEG, ZMR 2016, 908) und 25.07.2016 (1 T 10029/16 WEG, BeckRS 2016, 14244) folgen würde, kein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO für die von der Antragstellerin begehrten Feststellungen im Verhältnis zu den Antragsgegnern, den übrigen Wohnungseigentümern, ersichtlich.

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Soweit es um die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung geht, muss sich der Kläger vor der Anrufung des Gerichts um die Beschlussfassung der Versammlung bemühen, weil einer Klage sonst das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BGH, Urteil v. 15.01.2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 = NJW 2010, 2129).

    "Soweit es um die Mitwirkung der übrigen Eigentümer an einer ordnungsgemäßen Verwaltung geht, muss sich ein Kläger/Antragsteller, wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, vor der Anrufung des Gerichts um die Beschlussfassung in der Versammlung bemühen, weil sonst einer Klage das Rechtsschutzbedürfnis fehlen würde (BGH, NJW 2010, 2129 ff.).

  • AG München, 21.04.2016 - 482 H 738/16

    Selbstständiges Beweisverfahren - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Im Beschluss vom 18.07.2016 (1 T 7429/16 WEG, ZMR 2016, 908) hob das Landgericht München I die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 21.04.2016 (482 H 738/16, ZWE 2016, 470), auf und führte zur Begründung unter anderem aus:.

    Lit.-Nachw.; a.A. Klimesch, IMR 2016, 265; Bub/Bernhard, FD-MietR 2016, 380820).

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Soweit gefragt wird, ob der Wasserschaden von etwaigen Beschädigungen "der Rohrleitungen" (Ziffer 3) bzw. "der Heizleitungen" (Ziffer 5) stamme, wird verkannt, dass diese gem. Teil B Ziff. 3 e) der GO ab der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit ebenfalls im Sondereigentum stehen (BGH, Urteil vom 26.10.2012 - V ZR 57/12, NJW 2013, 1154).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Dazu gehören alle Maßnahmen, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht auf eine Änderung des bestehenden Zustandes abzielen oder sich als Geschäftsführung zugunsten der Wohnungseigentümer in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum darstellen (BGH, Urteil vom 11.12.1991 - V ZR 118/91, NJW 1993, 727, Rn. 12 bei juris).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01

    Selbständiges Beweisverfahren als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung -

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Jeder Wohnungseigentümer hat in einer solchen Lage Anspruch auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (BayObLG, Beschluss vom 31.01.2002 - 2Z BR 57/01, ZWE 2002, 217).
  • LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15

    Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Demgegenüber hat die 36. Kammer des Landgerichts München I in ihrem - ebenfalls auf Antrag der hiesigen Antragstellerin ergehenden - Beschluss vom 17.11.2015 - 36 T 15903/15 (nicht veröffentlicht) ausgeführt:.
  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 97/98

    Zum Umfang ordnungsgemäßer Verwaltung

    Auszug aus AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
    Damit die Wohnungseigentümer das ihnen zustehende Ermessen bei der Entscheidung über das "ob" und "wie" von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen sachgerecht ausüben können, muss stets eine ausreichende sachliche Grundlage für eine Beschlussfassung geschaffen werden, die eine Bestandsaufnahme über Schadensumfang, Ursachen und Eilbedürftigkeit voraussetzt (vgl. Merle, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 21, Rn. 112 a; auch BayObLG, Beschluss vom 13.08.1998 - 2Z BR 97/98, NZM 1999, 280: "Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es, daß vor einer größeren Instandsetzungsmaßnahme grundsätzlich der Schadensumfang und die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt sowie mehrere Kostenangebote eingeholt werden.").
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    a) Nach einer Ansicht, der auch das Beschwerdegericht folgt, fehlt einem solchen Antrag das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis oder das rechtliche Interesse i.S.v. § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 ZPO, wenn der Wohnungseigentümer nicht zuvor eine Beschlussfassung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln herbeigeführt hat (LG Stuttgart, Justiz 2000, 88 f.; AG Siegburg, Beschluss vom 23. November 2015 - 150 H 1/15, juris Rn. 9; LG München 1, 36. Kammer, ZMR 2017, 1010 und Beschluss vom 17. November 2015 - 36 T 15903/15, BeckRS 2015, 123157; AG München, ZMR 2017, 341, 343 und ZMR 2017, 845; BeckOK WEG/Elzer, Stand 1. Oktober 2017, § 43 Rn. 259d; Rüscher, jurisPR-MietR 25/2016 Anm. 3).
  • LG München I, 16.06.2017 - 1 T 3421/17

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens im Wohnungseigentumsrecht ohne

    a) Zwar mag es grundsätzlich in Betracht kommen, aufgrund der Sondersituation innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft und des Grundsatzes ihrer autonomen Entscheidungsbefugnisse für die Gegenstände gemeinschaftlicher Verwaltung und der erst subsidiären Entscheidungsberufung staatlicher Gerichte auch im selbständigen Beweisverfahren eine in anderen Verfahrensarten für § 485 ff. ZPO nicht existierende Grenze des Rechtsschutzbedürfnisses zu ziehen (in diesem Sinne: Beschluss des LG München I vom 17.11.2015 - 36 T 15903/15, AG Siegburg, Beschluss vom 23.11.2015 - 150 H 1/15, juris = BeckRS 2015 2094; AG München, Beschluss vom 31.1.2017 - 481 H 21666/16, AG München Beschluss vom 21.4.2016 - 482 H 738/16, m Anm. Rüscher; LG Stuttgart, Die Justiz 2000, 88; Elzer/Timmer, 1.3.2017, WEG, § 43 Rn. 259 d; a.A.: LG München I Beschluss vom 18.7.2016 - 1 T 7429/16 BeckRS 2016, 14258 m Anm. Bub, IMR 2016, 536; LG München I Beschluss vom 25.7.2016 und vom 5.10.2016 - 1 T 10029/17, IMR 2016 441).
  • AG München, 05.07.2017 - 481 H 11437/17

    Kein Erfordernis der neuen Begutachtung von Schimmel in Gemeinschaftseigentum

    Die Gründe dafür hat das Gericht u.a. in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 31.01.2017 (Az. 481 H 21666/16 WEG, ZMR 2017, 341) ausführlich dargelegt.
  • AG München, 08.06.2017 - 481 H 9320/17

    Wohnungseigentumsrecht: Antrag auf Durchführung eines selbständigen

    Ein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist daher ohne Vorbefassung der Eigentümerversammlung hier nicht gegeben (so bereits AG München, Beschluss vom 31.01.2017 - 481 H 21666/16 WEG, ZMR 2017, 341; ebenso Elzer, in: BeckOG WEG, 29. Ed. (Stand: 01.12.2016), § 43 Rn. 259 d m.w.N.; Rüscher, jurisPR-MietR 25/2016 Anm. 3 mit umf.
  • AG Hamburg-Blankenese, 16.10.2019 - 539 C 4/19

    WEG: Beschlussanfechtungsklage im Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- bzw.

    Damit wurde der Gegenauffassung des LG München I, ZMR 2017, 1010 und des AG München, ZMR 2017, 341, eine Absage erteilt.
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